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Kanzleimarketing

Was wir für Sie tun

Unser Ziel ist es, Sie auf Ihrem Erfolgsweg zu unterstützen. Dafür wollen wir für Sie langfristige Strategien entwickeln.

Unsere Spezialitäten

Neben der Steuerberatung sind wir Spezialisten auf diversen Gebieten – von Onlinehandel bis Unternehmensnachfolge.

Nützliche Onlinetools

Profitieren Sie von den praktischen Onlinerechnern auf unserer Seite. Sie können Ihre Berechnungen selbst durchführen.

Lernen Sie uns kennen

Haben Sie Fragen? Profitieren Sie von unserem Know-how. Wir sprechen gerne über Ihre Anliegen, kontakieren Sie uns!

News für Mandanten

Corona-Tests, Kinderkrankentage, Arbeitsschutz

Die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar.

Vorabpauschale für 2021

Seit 2019 werden Erträge aus im Regelfall thesaurierenden Investmentfonds mit einer sogenannten Vorabpauschale belastet (vgl. § 16 Absatz 1 Nr. 2 Investmentsteuergesetz/InvStG).

Verbilligte Mahlzeiten und Sachbezugswerte 2021

Erhalten Arbeitnehmer an Arbeitstagen oder auch während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber, müssen die Mahlzeiten dem laufenden Arbeitslohn als Sachbezug hinzugerechnet werden.

Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Unternehmer erhalten auf Antrag eine Verlängerung der Abgabefristen für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Frist zur Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat (§ 18 Abs. 6 Umsatzsteuergesetz/UStG und §§ 46, 47 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/UStDV).

M&S Steuerberatungsgesellschaft mbH Schönbachstraße 3, 04299 Leipzig

Tel: 0341/309380-0
Fax: 0341/309380-20


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